Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
[VOLLSTÄNDIGER VOR- UND NACHNAME]
handelnd unter Diaconu IT
[ANSCHRIFT]
– nachfolgend „Diaconu IT“ –
und seinen Kunden.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Diaconu IT ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zwischen Diaconu IT und dem Kunden zustande.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
3. Leistungen von Diaconu IT
Diaconu IT erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:
- Websites und Webanwendungen
- Hosting und technische Infrastruktur
- IT-Support
- Microsoft 365 und Exchange
- Automatisierung und Systemintegration
- künstliche Intelligenz
- Digitalisierung und Modernisierung
- IT-Sicherheit
- weitere individuell vereinbarte IT-Dienstleistungen
Je nach Auftrag kann es sich um projektbezogene Leistungen mit einem konkret vereinbarten Ergebnis oder um laufende Beratungs-, Support-, Wartungs- oder Betreuungsleistungen handeln.
Maßgeblich für die konkret geschuldete Leistung ist die individuelle Vereinbarung mit dem Kunden.
4. Technische Umsetzung und Auswahl von Technologien
Diaconu IT wählt die zur Umsetzung geeigneten technischen Mittel nach fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus, soweit im jeweiligen Auftrag keine bestimmte Technologie vereinbart wurde.
Dabei können beispielsweise Cloud-Dienste, APIs, Automatisierungsplattformen, Microsoft-Dienste, Hostinganbieter, Open-Source-Software oder andere Drittanbieterprodukte eingesetzt werden.
Diaconu IT ist nicht an bestimmte Hersteller oder Plattformen gebunden.
Die Auswahl einer Technologie erfolgt mit dem Ziel, eine für den konkreten Anwendungsfall sinnvolle Lösung bereitzustellen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Diaconu IT alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Zugangsdaten
- technische Dokumentationen
- Ansprechpartner
- Texte, Bilder, Produktinformationen
- bestehende Systeminformationen
- erforderliche Freigaben
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Informationen vollständig und zutreffend sind.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen oder Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.
Entsteht durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Kunden zusätzlich berechnet werden.
6. Änderungen während eines Projekts
Änderungswünsche des Kunden nach Beginn eines Projekts sind grundsätzlich möglich.
Soweit ein Änderungswunsch über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht, informiert Diaconu IT den Kunden vor der Umsetzung über die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und gegebenenfalls den Zeitplan.
Zusätzliche Leistungen werden erst ausgeführt, nachdem eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Kleinere technische Anpassungen, die zur ordnungsgemäßen Umsetzung des vereinbarten Leistungsziels erforderlich sind und den Vertragsgegenstand nicht wesentlich verändern, bleiben hiervon unberührt.
7. Drittanbieter und externe Dienste
Für einzelne Leistungen können Dienste oder Produkte Dritter erforderlich sein, beispielsweise:
- Hostinganbieter
- Domainregistrare
- Microsoft 365
- Cloud-Dienste
- APIs
- KI-Anbieter
- Zahlungsanbieter
- Buchungssysteme
- Softwarelizenzen
Soweit diese Leistungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter vereinbart werden, gelten ergänzend dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
Preise, Funktionen, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit externer Dienste können durch den jeweiligen Anbieter geändert werden.
Diaconu IT haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieterdiensten, soweit diese außerhalb des Verantwortungsbereichs von Diaconu IT liegen und Diaconu IT hierfür kein Verschulden trifft.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Bei größeren Projekten können Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen individuell vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diaconu IT kann weitere Leistungen zurückhalten, wenn fällige und unbestrittene Forderungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden und die Zurückhaltung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
9. Termine und Leistungsfristen
Projekttermine und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Ein Zeitplan setzt voraus, dass der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereitstellt.
Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Diaconu IT können zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine führen.
Über erkennbare wesentliche Verzögerungen informiert Diaconu IT den Kunden.
10. Abnahme projektbezogener Leistungen
Soweit Gegenstand des Vertrags die Herstellung eines konkreten Werks ist, beispielsweise einer individuell erstellten Website oder einer vereinbarten technischen Lösung, wird das Ergebnis dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung bereitgestellt.
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt erkennbare Mängel mit.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Nach der Abnahme können weiterhin bestehende gesetzliche Mängelrechte geltend gemacht werden.
11. Support, Wartung und laufende Betreuung
Support, Wartung, Monitoring, Updates, Backup-Leistungen oder sonstige laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
Die einmalige Erstellung oder Einrichtung eines Systems beinhaltet daher nicht automatisch eine dauerhafte Betreuung.
Reaktionszeiten oder garantierte Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
12. Nutzungsrechte
Soweit Diaconu IT im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Ausschließlichkeit der Nutzungsrechte richten sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Rechte an verwendeten Open-Source-Komponenten, Drittanbieterbibliotheken, Stockmaterialien, Schriftarten, Softwareprodukten und anderen Fremdleistungen richten sich nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
13. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte berechtigt ist.
Dies betrifft insbesondere:
- Texte
- Bilder, Fotografien, Videos
- Logos und Marken
- Schriftarten
- Datenbanken und sonstige geschützte Inhalte
Diaconu IT ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher vom Kunden bereitgestellter Inhalte umfassend zu prüfen, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Erkennt Diaconu IT offensichtliche rechtliche Risiken, kann der Kunde darauf hingewiesen und die Verwendung der betreffenden Inhalte bis zur Klärung zurückgestellt werden.
14. Automatisierungen und Schnittstellen
Bei automatisierten Prozessen können mehrere Systeme und Drittanbieter miteinander verbunden werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Diaconu IT über geschäftskritische Prozesse und besondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Datenintegrität oder Kontrollmechanismen zu informieren.
Soweit erforderlich, werden geeignete Prüf-, Protokollierungs- oder Freigabeschritte individuell vereinbart.
Diaconu IT schuldet keine dauerhaft fehlerfreie Funktion fremder Schnittstellen oder Systeme, wenn deren Betreiber Funktionen, APIs oder technische Voraussetzungen nachträglich verändern.
Diaconu IT unterstützt auf Wunsch bei erforderlichen Anpassungen; solche Anpassungen können einen zusätzlichen Auftrag darstellen.
15. Einsatz künstlicher Intelligenz
Bei vereinbarten KI-Lösungen können Ergebnisse technisch bedingt fehlerhaft, unvollständig oder ungeeignet sein.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen KI-generierte Ergebnisse vor geschäftskritischer, rechtlicher, finanzieller oder sonst wesentlicher Verwendung durch eine geeignete Person geprüft werden.
Diaconu IT übernimmt keine Garantie dafür, dass generative KI-Systeme ausschließlich sachlich richtige Ergebnisse erzeugen.
Bei der Auswahl und Integration von KI-Systemen wird darauf geachtet, dass diese für den vereinbarten Anwendungszweck technisch geeignet sind.
16. OSINT-Leistungen
OSINT- und Rechercheleistungen werden ausschließlich auf Grundlage rechtmäßig zugänglicher Informationsquellen und für rechtmäßige Zwecke erbracht.
Diaconu IT kann Aufträge ablehnen oder beenden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zwecks oder der gewünschten Vorgehensweise bestehen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Diaconu IT über den tatsächlichen Zweck der Recherche zutreffend zu informieren.
17. IT-Sicherheit und Backups
Diaconu IT setzt bei vereinbarten Sicherheitsleistungen angemessene technische Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Auftrag um.
Eine vollständige Sicherheit von IT-Systemen kann jedoch nicht garantiert werden.
Soweit Backup-Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind, bleibt der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner geschäftskritischen Daten verantwortlich.
Bei Migrationen, größeren Systemänderungen oder Eingriffen in bestehende Systeme wird dem Kunden empfohlen, vor Beginn eine aktuelle Datensicherung bereitzuhalten.
18. Mängel
Für projektbezogene Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Kunde soll auftretende Mängel möglichst konkret beschreiben und Diaconu IT die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung stellen.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Einschränkung ausschließlich auf einer nachträglichen Änderung eines Systems durch den Kunden oder einen Dritten beruht und Diaconu IT diese Änderung nicht zu vertreten hat.
19. Haftung
Diaconu IT haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
20. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Soweit Diaconu IT personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
21. Laufende Verträge und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfrist laufender Support-, Hosting-, Wartungs- oder Betreuungsverträge ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende unterstützt Diaconu IT auf Wunsch bei einer geordneten Übergabe von Daten, Zugangsinformationen oder technischen Dokumentationen, soweit dies Bestandteil des Vertrags ist oder gesondert vereinbart wird.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ein Gerichtsstand am Geschäftssitz von Diaconu IT vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026